Allgemeine GeschäftsbedingungenDas Reisebüro Touristikboerse (im folgenden TB-Reisebüro genannt) tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge oder Bahnpassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremd-veranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B. Neckermann, DER, Öger usw.) auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen. Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen das TB-Reisebüro als
Eigenveranstalter auftritt (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung
ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür produzierten Prospekten
dargestellten bzw. beigelegten Bedingungen. 1. Vertragsabschluß
Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Leistung
zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste
erfolgen. Mit der Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, per Online -
Dienste getätigten oder persönlichen Buchung durch das TB-Reisebüro kommt
zwischen Ihnen und dem TB-Reisebüro ein Vermittlungsvertrag zustande.
Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie sich, für
deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) sowie
für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen
und die hier aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle
Reiseteilnehmer. Die vertragliche Pflicht des TB-Reisebüro ist die ordnungsgemäße Vermittlung
der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen
Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht
Bestandteil der Pflichten des TB-Reisebüro. 2. Haftung des TB-Reisebüro als Vermittler
Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische
Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen
Leistungsträger dem TB-Reisebüro gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung
des TB-Reisebüro gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Die Haftung des TB-Reisebüros erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente, die Weiterleitung von Anzeigen, Willenerklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt. Das TB-Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der Reiseveranstalter/Leistungsträger. 3. Umbuchung / Stornierung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/Leistung zurücktreten,
wobei wir darauf hinweisen, dass von den Reiseveranstaltern oder
Leistungsträgern Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises erhoben werden
(siehe die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter
oder Leistungsträger). Das TB-Reisebüro behält sich vor, dem Kunden alle dem TB-Reisebüro aufgrund einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 25 pro Person in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem TB-Reiseböro kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 4. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein
gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner gesetzlichen und
vertraglichen Informationspflicht erteilt das TB-Reisebüro Ihnen über die
jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-
und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit diese in Deutschland
in Erfahrung gebracht werden können (insbesondere anhand des Start Amadeus
Systems). Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst
verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von
Bestimmungen entstehen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind durch eine
schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation des TB-Reisebüros bedingt. Soweit vom TB-Reisebüro aus den vorhandenen Systemen (Start Amadeus) zu den
oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen wir davon aus, dass
der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern uns eine andere
Staatsbürgerschaft vom Teilnehmer nicht mitgeteilt wird. Das TB-Reisebüro haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende das TB-Reisebüro mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass das TB-Reisebüro die Verzögerung zu vertreten hat. 5. Zahlung
Bei allen vom TB-Reisebüro vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die
Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen
erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen
kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist,
wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben. 6. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das TB-Reisebüro nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet das TB-Reisebüro nur, sofern es für seine Vermittlungstätigkeit vom Anmeldenden eine Gebühr erhebt und eine Kardinalpflicht des Vermittlungsvertrages verletzt; in diesem Fall ist die Haftung auf den Reisepreis beschränkt. Für Personenschäden gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht. 7. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht. 8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des TB-Reisebüros.
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